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Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann- Reis- Str.“ der Stadt Weißenfels

Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann- Reis- Str.“ der Stadt Weißenfels

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2025 den Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 45 „Johann-Reis-Str.“ der Stadt Weißenfels beschlossen.

Mit Bescheid vom 18.03.2025 hat der Burgenlandkreis die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 45 „Johann-Reis-Str.“ der Stadt Weißenfels genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels wirksam.

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weißenfels einschließlich während der üblichen Dienstzeiten in der Stadt Weißenfels im Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 223, Klosterstraße 5 in Weißenfels einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Bebauungsplan kann auch im Internet unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Stadt & Ortschaften – Stadtentwicklung - Flächennutzungsplan sowie über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter der Adresse https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de eingesehen werden.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Abs. 1 Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Weißenfels unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Weißenfels, 01.04.2025


Martin Papke

Oberbürgermeister

16.04.2025